Lärmkartierung: Wie die EU-Lärmkarten entstehen

Die Lärmkartierung ist die Pflicht nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie, den Lärm von Straßen, Schienen, Flughäfen und Industrie alle fünf Jahre zu berechnen und in strategischen Lärmkarten darzustellen. In Deutschland betrifft das 72 Ballungsräume und alle Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Die aktuellen Karten stammen von 2022.

Was ist eine strategische Lärmkarte?

Eine strategische Lärmkarte zeigt flächendeckend, wie laut es im Jahresmittel rund um große Lärmquellen ist. Grundlage ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG, die Deutschland in den §§ 47a bis 47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und in der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) umgesetzt hat. Ziel ist ein europaweit vergleichbares Bild der Lärmbelastung und eine Grundlage für Lärmaktionspläne.

„Strategisch“ heißt: Die Karte ist ein Planungswerkzeug, kein Gutachten für ein einzelnes Haus. Sie besteht aus mehreren Teilen:

  • farbigen Flächen (Isophonen-Bändern) in Stufen von 5 dB, getrennt für tagsüber (Lden) und nachts (Lnight),
  • getrennten Karten je Lärmart: Straße, Schiene, Flugverkehr, Industrie und Gewerbe einschließlich Häfen,
  • Tabellen mit der geschätzten Zahl der Menschen in jedem Pegelband, auf 100 gerundet,
  • Angaben zu belasteten Flächen sowie zur Zahl der Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser,
  • seit der Runde 2022 auch Schätzungen zu Fällen starker Belästigung, starker Schlafstörung und ischämischer Herzkrankheiten.

Die Lärmkarte ist öffentlich. Bundesweit bündelt das Umweltbundesamt die Ergebnisse in einem interaktiven Lärmviewer, die Länder und viele Städte stellen eigene Kartendienste bereit.

Ballungsräume und Hauptverkehrsstraßen: Wer wie kartiert wird

Kartiert wird nicht überall, sondern dort, wo das Gesetz es verlangt. Die Schwellen stehen in § 47b BImSchG:

WasSchwelleUmfang in Deutschland (Runde 2022)
Ballungsraumüber 100.000 Einwohner und mehr als 1.000 Einwohner je km²72 Ballungsräume mit rund 25,5 Mio. Menschen
Hauptverkehrsstraßeüber 3 Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahrrund 52.000 km
Haupteisenbahnstreckeüber 30.000 Züge pro Jahrrund 13.000 km
Großflughafenüber 50.000 Starts und Landungen pro Jahrneun Flughäfen

Daraus ergeben sich zwei sehr unterschiedliche Karten:

  • In Ballungsräumen werden neben den Hauptverkehrsstraßen auch „sonstige Straßen“, Straßenbahnen, Industrieanlagen und Häfen kartiert, soweit sie erheblichen Umgebungslärm verursachen. Welche Straßen eine Stadt einbezieht, entscheidet sie selbst. Manche kartieren alle Straßen mit bekannter Verkehrsmenge, andere nur das relevante Straßennetz.
  • Außerhalb der Ballungsräume sind nur die Hauptverkehrsstraßen kartiert, also Bundesfernstraßen, Landesstraßen und weitere Straßen mit mehr als 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr. Das entspricht rund 8.200 Fahrzeugen am Tag. Alle anderen Straßen fehlen in der Karte.

Zuständig sind nach § 47e BImSchG die Gemeinden oder die vom Land bestimmten Behörden. In vielen Ländern kartiert ein Landesamt die Hauptverkehrsstraßen, während die großen Städte ihre Ballungsräume selbst kartieren. Die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes kartiert das Eisenbahn-Bundesamt.

Wie die Werte berechnet werden

Lärmkarten werden berechnet, nicht gemessen. Grundlage ist ein dreidimensionales Rechenmodell mit Straßen und Gleisen, Verkehrsmengen, Lkw-Anteilen, Geschwindigkeiten, Fahrbahnbelägen, Gelände, Gebäuden und Lärmschutzwänden. Daraus berechnet die Software für jeden Punkt eines Rasters den Lden und den Lnight. Mehr zu diesen beiden Kennwerten lesen Sie im Ratgeber Lden und Lnight.

Die wichtigsten Vorgaben der 34. BImSchV:

  • Die Rechenpunkte für die Flächenkarte liegen 4 m über dem Boden, das Raster ist höchstens 50 m mal 50 m groß.
  • Für die Zahl der belasteten Menschen werden Punkte direkt an den Hausfassaden berechnet.
  • Die Bänder beginnen tagsüber (Lden) bei 55 dB und nachts (Lnight) bei 50 dB.

Für die Runde 2022 galt erstmals das europaweit einheitliche Berechnungsverfahren CNOSSOS-EU, das Ende 2018 in Kraft trat und in Deutschland als „BUB“ bekanntgemacht wurde. Deshalb mussten alle Strecken neu berechnet werden. Besonders stark geändert hat sich die Zählung der Betroffenen: Das Sächsische Landesamt für Umwelt erläutert, dass die Bewohner eines Hauses nun den lautesten Fassadenanteilen zugeordnet werden. Das führe selbst bei unveränderten Pegeln zu einer um 50–70 % höheren Zahl lärmbetroffener Menschen. Zahlen aus 2022 lassen sich deshalb nicht mit älteren Runden vergleichen.

Runden und Fristen: 2022 und 2027

Die Lärmkartierung wiederholt sich alle fünf Jahre, jeweils zum 30. Juni:

RundeFristUmfang
1. Runde2007nur Ballungsräume über 250.000 Einwohner und die größten Verkehrswege
2. Runde2012alle Ballungsräume, Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken
3. Runde2017wie 2012
4. Runde2022wie 2012, erstmals mit CNOSSOS-EU
5. Runde2027fällig bis zum 30. Juni 2027

Nach der Frist geht es weiter: Die Länder übermitteln die Karten bis zum 30. Oktober 2027 an das Umweltbundesamt, das die Ergebnisse bis zum 30. Dezember 2027 an die EU meldet. Auf Grundlage der neuen Karten müssen die Lärmaktionspläne bis zum 18. Juli 2029 fertig sein; für die Runde 2022 lief diese Frist bis zum 18. Juli 2024.

Für Sie bedeutet das: Bis die neuen Karten veröffentlicht sind, bleiben die Karten von 2022 gültig. Neue Umgehungsstraßen, Tempo 30 oder neuer Asphalt seit 2021 sind darin noch nicht berücksichtigt.

Was die Lärmkarten nicht zeigen

Die Lärmkarte beantwortet eine bestimmte Frage, nicht jede. Diese Dinge zeigt sie nicht:

  • Ruhige Nebenstraßen außerhalb der Ballungsräume: Dort sind nur Hauptverkehrsstraßen kartiert. Eine weiße Fläche heißt „nicht kartiert“, nicht „ruhig“.
  • Pegel unter 55 dB (Lden) bzw. 50 dB (Lnight): Diese Bereiche bleiben ohne Farbe, obwohl die WHO für Straßenverkehr schon 53 dB tagsüber und 45 dB nachts als Obergrenze empfiehlt.
  • Lärm, der nicht zu den kartierten Quellen gehört: Nachbarn, Baustellen, Gaststätten, Sportanlagen oder Freizeitlärm sind nicht Teil der Umgebungslärmkartierung.
  • Den Pegel in Ihrer Wohnung: Die Flächenkarte gilt für 4 m Höhe im Freien. Wie viel davon innen ankommt, hängt von Fenstern, Grundriss und Stockwerk ab.
  • Spitzen und Tageszeiten: Ein Jahresmittel glättet Hupen, Martinshörner und den Berufsverkehr.

Auf Lärmatlas zeigen wir deshalb bei jeder Stadt, welche Art von Kartierung dort vorliegt, und benennen die Lücken. Die Details zu Quellen und Grenzen stehen in unserer Methodik. Wie laut es an Ihrer Adresse ist, prüfen Sie im Lärm-Check.

Häufige Fragen

Was ist eine strategische Lärmkarte?

Eine Karte, die nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie den berechneten Lärm von Straßen, Schienen, Flughäfen und Industrie in Ballungsräumen und an großen Verkehrswegen zeigt. Sie dient als Grundlage für Lärmaktionspläne.

Wie oft werden Lärmkarten überprüft?

Alle fünf Jahre. Die aktuellen Karten stammen von 2022, die nächste Runde ist bis 2027 fällig.

Wer ist für die Lärmkarten zuständig?

In Deutschland die Gemeinden beziehungsweise die von den Ländern bestimmten Behörden; für Haupteisenbahnstrecken das Eisenbahn-Bundesamt. Das Umweltbundesamt sammelt die Daten und meldet sie an die EU.

Wann kommt die neue Lärmkarte?

Die 5. Runde der Lärmkartierung ist bis Mitte 2027 fällig. Bis dahin gelten die Karten von 2022.

Quellen

  1. Bundes-Immissionsschutzgesetz, §§ 47b bis 47e (Begriffe, Lärmkarten, Lärmaktionspläne, Zuständigkeiten), Bundesministerium der Justiz (abgerufen am )
  2. Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV), Bundesministerium der Justiz (abgerufen am )
  3. Lärmkarten, Umweltbundesamt (abgerufen am )
  4. Gesundheitsrisiken durch Umgebungslärm, Umweltbundesamt (abgerufen am )
  5. Umgebungslärmrichtlinie (Hinweise zur Kartierungsrunde), Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (abgerufen am )
  6. Lärmkartierung NRW und gesundheitliche Bewertung von Umgebungslärm (Vortrag, Terminvorgaben der fünften Runde), Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (abgerufen am )