Lärmbelastung einer Wohnung prüfen: Checkliste für die Besichtigung
Prüfen Sie die Lärmbelastung einer Wohnung in drei Schritten: Schauen Sie zuerst in der Lärmkarte nach Tag- und Nachtwert an der Adresse, besichtigen Sie dann zur Hauptverkehrszeit mit offenem Fenster und klären Sie zuletzt, wohin das Schlafzimmer zeigt und welche Fenster eingebaut sind. Die Hofseite ist oft entscheidend.
Schritt 1: Adresse in der Lärmkarte prüfen
Bevor Sie einen Besichtigungstermin vereinbaren, lohnt ein Blick in die Lärmkarte. Geben Sie die Adresse in unseren Lärm-Check ein. Sie sehen dann zwei Werte: tagsüber (Lden), ein Jahresmittel über 24 Stunden mit Zuschlägen für Abend und Nacht, und nachts (Lnight) für die Zeit von 22 bis 6 Uhr.
So lesen Sie das Ergebnis:
- Gelb (55–59 dB tagsüber): deutlich hörbar, über dem WHO-Wert von 53 dB.
- Orange bis Rot (60–69 dB): laut bis sehr laut; ab 65 dB am Tag ist Straßenlärm nach Einschätzung des Umweltbundesamts als Dauerbelastung gesundheitlich bedenklich.
- Dunkelrot und Violett (ab 70 dB): typisch direkt an großen Hauptstraßen und Autobahnen.
- Nachts ab 50 dB: über der WHO-Empfehlung von 45 dB. Achten Sie auf diesen Wert besonders, wenn das Schlafzimmer zur Straße liegt.
Der Lärm-Check zeigt den lautesten Bereich im Umkreis von 20 m um den Adresspunkt. Das entspricht ungefähr der lautesten Hausseite, denn die Rückseite eines Hauses kann viel leiser sein. Prüfen Sie außerdem, welche Art von Kartierung vorliegt: In Großstädten mit Ballungsraum-Kartierung sind viele Straßen erfasst, außerhalb davon nur Hauptverkehrsstraßen. Eine Adresse ohne Farbe heißt dort „nicht kartiert“, nicht „ruhig“.
Schritt 2: Besichtigung zur richtigen Zeit
Die Lärmkarte ist ein Jahresmittel. Wie es sich anfühlt, erfahren Sie nur vor Ort. Planen Sie die Besichtigung deshalb so, dass Sie das Haus unter typischer Belastung erleben:
- Werktags zur Hauptverkehrszeit, morgens oder am späten Nachmittag. Ein Termin am Samstagvormittag kann täuschen.
- Fenster öffnen und kippen, vor allem im künftigen Schlafzimmer. Hören Sie eine Minute bewusst hin.
- Auf Lkw, Busse und Straßenbahnen achten. Laut Umweltbundesamt ist ein Lkw im Durchschnitt so laut wie zwanzig Pkw.
- Auf den Straßenbelag schauen. Pflaster, Schlaglöcher und klappernde Kanaldeckel machen den Verkehr spürbar lauter.
- Nachbarn fragen, wie es nachts und am Wochenende aussieht, und ob Baustellen oder Straßenumbauten geplant sind.
Wenn Sie es ernst meinen, kommen Sie ein zweites Mal am Abend vorbei. Abends und nachts fällt Verkehrslärm stärker auf, weil die Hintergrundgeräusche abnehmen.
Fensterseite und Schlafzimmerlage
Die wichtigste Frage ist nicht, wie laut die Straße ist, sondern wohin Ihre Schlafräume zeigen. Die Lärmkarte und der Lärm-Check zeigen den Pegel an der lautesten Seite. Zum Hof oder Garten liegende Fassaden, die von der eigenen Häuserzeile abgeschirmt werden, sind oft deutlich leiser. Eine Broschüre der Stadt Kaiserslautern beziffert, dass geschlossene Baulücken rückwärtige Fassaden um 5 bis 10 dB(A) entlasten können. Schon eine Lücke in der Bebauung kann die Abschirmung schwächen.
Fragen Sie deshalb:
- Liegen Schlafzimmer und Kinderzimmer zum Hof oder zur Straße?
- Gibt es zur Straße hin nur Küche, Bad oder Flur?
- Ist zwischen Haus und Hof eine Baulücke, Einfahrt oder Durchfahrt, durch die Verkehrslärm nach hinten dringt?
Auch der Abstand zählt, aber nur in Straßennähe. Laut derselben Broschüre senkt ein Abrücken um 6 m, etwa eine Stellplatzlänge, die Belastung der Fassade um ungefähr 5 dB(A). Weiter weg werden die Unterschiede kleiner: Bei einer Straße sinkt der Pegel mit jeder Verdopplung des Abstands nur um etwa 3 dB.
Welches Stockwerk ist leiser?
Darauf gibt es keine pauschale Antwort, und seriöse Quellen nennen keine allgemeingültigen Zahlen je Stockwerk. Es hängt davon ab, was zwischen Straße und Fenster steht:
- Unten schirmen parkende Autos, Mauern, Hecken oder Vorgärten etwas ab. Dafür ist das Erdgeschoss am nächsten an der Fahrbahn.
- Weiter oben fehlt diese Abschirmung. Eine Lärmschutzwand mindert den Lärm laut Umweltbundesamt erst, wenn sie die Sichtverbindung zur Straße unterbricht, für obere Etagen also oft nicht mehr. Dafür wächst der Abstand zur Fahrbahn ein wenig.
- Gegenüberliegende Fassaden in engen Straßen werfen den Schall zurück, das gilt auf allen Etagen.
Beachten Sie: Die Flächenkarte wird für eine Höhe von 4 m über dem Boden berechnet, also etwa für das erste Obergeschoss. Für ein konkretes Stockwerk braucht es eine Gebäudelärmkarte, die manche Städte für einzelne Fassaden veröffentlichen, oder ein Gutachten. Wichtiger als die Etage ist fast immer die Seite, zu der Ihre Schlafräume liegen.
Fenster und Schallschutzklasse erkennen
Bei geschlossenem Fenster entscheidet die Schalldämmung der Fenster darüber, wie viel Verkehrslärm innen ankommt. Fenster werden in Deutschland nach Schallschutzklassen eingeteilt:
| Schallschutzklasse | Schalldämm-Maß |
|---|---|
| 0 | unter 25 dB(A) |
| 1 | 25–29 dB(A) |
| 2 | 30–34 dB(A) |
| 3 | 35–39 dB(A) |
| 4 | 40–44 dB(A) |
| 5 | 45–49 dB(A) |
| 6 | Sonderanfertigung |
So erkennen Sie, was eingebaut ist:
- Fragen Sie nach Unterlagen, etwa einem Prüfzeugnis oder einer Rechnung mit Angabe der Schallschutzklasse.
- Schauen Sie in den Fensterrahmen. Auf dem Abstandhalter zwischen den Scheiben oder auf einem Aufkleber steht oft der Hersteller, manchmal auch der Aufbau.
- Prüfen Sie die Dichtungen, denn spröde Dichtungen und verzogene Flügel lassen viel Schall durch.
- Fragen Sie nach Lüftern. Schallschutzfenster wirken nur geschlossen. Gekippt dämmen sie nicht besser als normale Fenster. Ohne schallgedämmten Lüfter müssen Sie nachts zwischen frischer Luft und Ruhe wählen.
Zur Einordnung: Ein offenes Fenster mindert Straßenlärm nach Angaben des Umweltbundesamts im Mittel um etwa 10 dB(A), ein gekipptes um etwa 5 dB(A) mehr. Für ungestörten Schlaf sollten innen nachts unter 25 dB(A) ankommen. Bei gekipptem Fenster gelingt das nur, wenn es draußen nachts leiser als 40 dB(A) ist. Wer an einer kartierten Straße schläft, braucht also in der Regel geschlossene, gut dämmende Fenster.
Checkliste zum Ausdrucken
- Adresse im Lärm-Check geprüft: Wert tagsüber (Lden) und nachts (Lnight) notiert
- Art der Kartierung geprüft (Ballungsraum oder nur Hauptverkehrsstraßen)
- Besichtigung werktags zur Hauptverkehrszeit, Fenster im Schlafzimmer geöffnet und gekippt
- Lkw, Busse, Straßenbahn, Kreuzung, Ampel oder Bushaltestelle vor dem Haus notiert
- Straßenbelag angesehen (Pflaster, Schäden, Kanaldeckel)
- Schlafzimmer und Kinderzimmer: Lage zum Hof oder zur Straße geklärt
- Baulücken oder Durchfahrten zum Hof geprüft
- Schallschutzklasse und Zustand der Fenster erfragt, Dichtungen angesehen
- Schallgedämmte Lüfter vorhanden?
- Nachbarn nach Nachtverkehr, Baustellen und geplanten Umbauten gefragt
- Lärmaktionsplan der Stadt geprüft: Ist die Straße als Lärmschwerpunkt genannt?
- Bei Mietwohnungen: Lärm im Mietvertrag oder Übergabeprotokoll dokumentiert
Den Lärm an Ihrer Wunschadresse prüfen Sie im Lärm-Check. Was die Werte bedeuten, erklären Lden und Lnight sowie die Seiten 60 dB und 65 dB. In Berlin lohnt außerdem ein Blick auf Lärmkarte und Mietspiegel.
Häufige Fragen
Ist eine Wohnung an der Hauptstraße immer laut?
Nicht unbedingt. Entscheidend ist, wohin Schlafzimmer und Fenster zeigen: Zum Hof gelegene Räume sind oft deutlich leiser als die Straßenseite. Die Lärmkarte zeigt den Pegel an der lautesten Hausseite, nicht im Hinterhof.
Welches Stockwerk ist bei Straßenlärm am leisesten?
Das hängt von Abstand und Abschirmung ab. Unten schirmen parkende Autos und Bäume etwas ab, weiter oben fehlt diese Abschirmung, dafür wächst der Abstand. Einen pauschal leisesten Stock gibt es nicht; wichtiger ist die Ausrichtung der Räume.
Wie prüfe ich den Lärm vor der Besichtigung?
Geben Sie die Adresse in unseren Lärm-Check ein, um den Tag- und Nachtwert zu sehen. Besichtigen Sie dann möglichst zur Hauptverkehrszeit und öffnen Sie im Schlafzimmer kurz das Fenster.
Quellen
- Straßenverkehrslärm, Umweltbundesamt (abgerufen am )
- Lärmmindernde Fahrbahnbeläge – Ein Überblick über den Stand der Technik (Kapitel Wirkung von Lärm auf Menschen), Umweltbundesamt (abgerufen am )
- Lärmschutzbroschüre (Lärmkarten lesen, Gebäudeabstand, Schallschutzfenster), Stadt Kaiserslautern (abgerufen am )
- Lärm – Hören, messen und bewerten, Bayerisches Landesamt für Umwelt (abgerufen am )
- Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV), § 5, Bundesministerium der Justiz (abgerufen am )